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Leserbrief: Die Krone
Foto: TIP-Archiv
Die Füllung meines Backenzahns hatte sich verabschiedet.
Unser Hospital ist erst vor Kurzem durch einen Neubau erweitert worden und hat nun u. a. eine zahnärztliche Abteilung mit sieben Behandlungszimmern und mehreren Zahnärzten aufzuweisen. Da es sehr nahe gelegen ist und ich mir den ständigen Stau durch die Stadt zur (sehr guten) Zahnabteilung der Uniklinik Khon Kaen ersparen wollte, versuchte ich es dieses Mal also im nahe gelegenen Hospital.
Der Chef-Dentist empfahl mir eine Krone. Krone und Zahnstumpfaufbau sollten sensationelle 5000 Baht kosten – bei dem Preis willigte ich selbstverständlich ein.
Er drückte mir etwas Weiches in den hohlen Zahn und sagte, das sei eine provisorische Füllung – nächste Woche würde er den Zahnaufbau und Abdrücke anfertigen. Ich gab ich ihm die verlangten 1000 Baht Anzahlung in die Hand – ohne eine Quittung zu erhalten – und 50 Baht zahlten wir an der Kasse.
Die provisorische Füllung war nach dem Essen nicht mehr auffindbar.
Zwei Tage vor dem Termin rief er mich morgens um sieben Uhr an und sagte, er könne den Zahnaufbau bereits heute um zehn Uhr vornehmen.
Nach 30 Minuten Arbeit kassierte er nochmals 2000 Baht (Ratenzahlung nach jeder Behandlung ist in Thailand üblich) – die provisorische Krone samt Zahnstumpfaufbau brachen bei meiner nächsten Mahlzeit in Stücke.
Nach einer Woche setzte er die Krone ein – ohne Aufbau. Nachdem er bei der Höhenanpassung das Loch in der nagelneuen Krone nun endlich groß genug geschliffen hatte, sagte er, die Zähne hätten jetzt den korrekten Kontakt und kassierte die restlichen 2000 Baht.
Ich hatte jetzt die folgenden vier Tage mittlere Zahnschmerzen, und da er am Montag nicht anzutreffen war, fuhr ich in die Zahnabteilung der Uniklinik. Der Aufnahmearzt schüttelte bei der Begutachtung nur den Kopf und ließ ein Röntgenbild anfertigen. Der behandelnde Arzt sagte mir dann, dass die Krone nicht passgenau, zu hoch und der Zwischenraum zum nächsten Zahn zu klein sei und somit hätte ich Schmerzen. Selbst mit feiner Zahnseide konnte ich den Zahnzwischenraum nicht reinigen.
Er entfernte die Krone, nahm einen Zahnstumpfaufbau vor und setzte mir ein Provisorium ein – die Schmerzen waren weg. Gesamtkosten inkl. Metallkrone 11.000 Baht.
Wie sich beim Gespräch mit Kollegen des Chef-Dentisten und anschließend der Geschäftsleitung des Hospitals herausstellte, war ich nicht der Erste, der sich beschwerte.
Die Geschäftsleitung empfahl mir, meine 5000 Baht beim Chef-Dentisten zurückzufordern, ihm aber bitte nichts von unserer Unterredung zu erzählen und ihm bitte auch keinen „Gesichtsverlust“ zuzufügen.
Meine Thai-Partnerin erhielt nach zäher Verhandlung – selbstverständlich mit beiderseitigem Lächeln, wie das hierzulande üblich ist – die 5000 Baht zurück.
Die Krönung
Einige Tage nach dem Gespräch mit der Geschäftsleitung rief der Dentist meine Partnerin an und fragte, ob sie sich über ihn beschwert hätte und warum sie ihm Probleme bereiten würde.
Meine Partnerin gab als Grund der Beschwerde die Honorarbegleichung ohne Quittung an.
Er entgegnete, das sei ein spezieller Service seinerseits gewesen – er wollte uns lediglich eine unkomplizierte Rechnungsbegleichung zuteilwerden lassen. Meine Partnerin sagte ihm, dass ihr deutscher „Farang“ auf eine Quittung bestehen würde, da ihm das reichlich mysteriös vorkam, und sie gedrängt hätte, sich an die Geschäftsleitung zu wenden.
Der Grund des „Farangs“ war eigentlich die absolut mangelnde Qualifikation des Dentisten. Meine Partnerin sagte mir jedoch, dass dieses Argument bereits beim Gespräch mit der Geschäftsleitung wenig Beachtung fand.
Die Geschäftsleitung des Hospitals wandte sich an die nächsthöhere Instanz in der Provinzhauptstadt. Das Vergehen wurde als „gravierend“ eingestuft und man legte dem Dentisten nahe, zu kündigen. Da es sich um ein staatliches Hospital handelt und der Dentist lange Zeit im Staatsdienst steht und einen höheren Rang innehat, hätte ihm im Fall der Entlassung eine Kürzung oder gar der Verlust seiner späteren Rente gedroht.
Der Dentist kündigte.
Erschienen in der TIP-Ausgabe 2020-3.
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